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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen Duffy Bau GmbH
 

1. Leistungen der Duffy Bau GmbH

1.1 Der Leistungsumfang der Duffy Bau GmbH wird in der jeweiligen Offerte beschrieben. 
1.2 Die Offerte ist während 30 Tagen gültig, Preisänderungen von Material vorbehalten. 
1.3 Die offerierten Preise basieren auf den zum Offerten-Zeitpunkt gültigen Materialpreisen und Lohnansätzen und beziehen sich auf die in der Auftragsbestätigung oder im Werkvertrag beschriebenen Arbeiten.  
1.4 Die Ausführung der Arbeiten erfolgt gemäss der einschlägigen SIA sowie die massgebenden Euro-Normen. Weitere Bedingungen werden nur nach Absprache und schriftlicher Abmachung akzeptiert. 


2. Bauseitige Vorbereitungsaufgaben und Leistungen

2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Duffy Bau GmbH über die besonderen Anforderungen der Bauteile und über die baulichen Voraussetzungen hinreichend zu informieren. 
2.2 Kostenfolgen, bedingt durch ungenügende oder falsche Markierung, gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
2.3 Der Baustellenzustand muss einen ungehinderten Arbeitsablauf garantieren. Arbeitsunterbruch bleibt vorbehalten. 
2.4 Die Baustelle muss, bei Bedarf, mit schweren Transportgeräten und dem Pneukran befahrbar sein. 
2.5 Elektrischer Stromanschluss muss bauseits in unmittelbarer Nähe vorhanden sein. 
2.6 Alle vom Auftragnehmer ausgehändigten Pläne und Unterlagen sind sein geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne seine schriftliche Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt noch Drittpersonen übergeben oder zugängig gemacht werden. 
2.7 Für Fehlplanungen oder Fehldispositionen an bauseitigen Baukonstruktionen lehnen wir jede Haftung ab. 
2.8 Die Ausführung technischer Verbesserungen bleibt jederzeit vorbehalten. 
2.9 Für den Unternehmer gilt während der Montage nur die übliche Betriebshaftpflicht.
2.10 Für weitere Versicherungen ist der Auftraggeber verantwortlich. 

3. Abgrenzung der Leistungen 
3.1 Die Vereinbarung eines Pauschalpreises schliesst die Fakturierung von Mehraufwand nicht aus, der aufgrund nicht vorhersehbarer, ausserordentlicher Umstände notwendig wird (vgl. Art. 373 Abs. 2 OR). 
3.2 Im offerierten Preis sind folgende Leistungen nicht inbegriffen: 
a. Mehrlieferungen, die von unserem Leistungsverzeichnis abweichen. 
b. Zusatzlieferungen, wenn durch den Auftraggeber die falschen Angaben zu Mengen und/oder Produkteart gemacht wurden. 
c. Bei Pauschalpreisen werden Abzüge für die Baureinigung und Stromkosten nicht anerkannt. 
d. Schneeräumung und Bauschuttentsorgung zur Freihaltung des Montageplatzes.  
e. Mehrkosten infolge bauseits verschuldeten Unterbruchs. 
f. Oberflächenschutz fertig behandelter und montierter Bauteile gegen Beschädigung und Verschmutzung am Bau. 
g. Erstellen neuer Konstruktionspläne infolge nachträglicher Änderung genehmigter Pläne. 
h. Erforderliche Gerüstarbeiten, Schutzgeländer oder Abdeckungen für die Ausrüstung unserer Arbeiten oder zum Schutz von Personen und Sachen sind SUVA-konform oder nach Angaben der Baupolizei bauseits auszuführen. 
i. Kosten für Nachstellarbeiten, Beseitigung von Bauverschmutzungen oder Beschädigungen, welche während der Bauzeit an montierten Bauteilen eintreten, fallen nicht unter Garantie und werden ausdrücklich nur unter Kostenfolge ausgeführt. 
j. Bei automatischen Anlagen sind die elektrischen Zu- und Verteilleitungen, Verteildosen, Kabel, Kabelbriden, usw. im Preis nicht inbegriffen und sind bauseits durch einen konzessionierten Elektriker auszuführen. 

4. Spezielle Bedingungen

4.1 Sofern im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung der Duffy Bau GmbH sowie in diesen Vertragsbedingungen nichts
Abweichendes vereinbart ist, gelten ergänzend die einschlägigen SIA-Normen sowie die Bestimmungen des Schweizer Obligationsrecht.

4.2 Müssen die Arbeiten infolge Wintereinbruchs endgültig eingestellt werden, kann die Duffy Bau GmbH für Folgekosten nicht haftbar gemacht werden.

4.3 Winterbaumassnahmen wie Schneeräumung, Enteisung, Aufrechterhaltung o.ä. der Baustelle usw. können nach Aufwand verrechnet werden.

4.4 Die Leistungsbeschriebe und Offerttexte der Duffy Bau GmbH sowie ihre Produkte, Projekte und Konstruktionen dürfen weder weiterverwendet noch kopiert und Dritten zugängig gemacht werden. 
 

5. Regieansätze, MWST und Zahlungsbedingungen

5.1 Die aktuellen Verrechnungstarife liegen der Offerte bei.

5.2 Sämtliche Beträge werden in CHF und exklusiv Mehrwertsteuer ausgewiesen.

5.3 Akontozahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Restzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. (50% der Gesamtsumme, 30% der Gesamtsumme und 20% der Gesamtsumme)

5.4 Es werden keine Skonti gewährt.

5.5 Abzüge, die im Vertrag nicht kostenmässig aufgeführt sind, werden nicht anerkannt.

5.6 Wird die Zahlungsfrist der fälligen Rechnungen, Akontozahlungen und Schlussrechnungen nicht eingehalten, ist die Duffy Bau berechtigt den gewährten Rabatt aus dem Werkvertrag, entsprechend der verspäteten Zahlung verhältnismässig zu kürzen oder zurückzufordern. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5% vereinbart, der ohne separate Inverzugsetzung geschuldet ist. Streitigkeiten und/oder Meinungsverschiedenheiten berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung fälliger Zahlungen.
 

6. Termine

6.1 Sämtliche Pläne sind der Duffy Bau GmbH rechtzeitig auszuhändigen. Dem Auftragnehmer ist zur Erfüllung seiner Leistungen eine angemessene Frist für die Planung, Fabrikation und die Montage einzuräumen.

6.2 Bei ungenügenden Angaben, Änderungswünschen oder Vertragskorrekturen welche Terminverzögerungen zur Folge haben, ist der entsprechende Termin entsprechend zu verlängern und ein neuer Liefertermin zu vereinbaren. 

6.3 Für Terminverzögerungen infolge unvorhergesehener Hindernisse, wie Streiks, Aussperrungen, Boykott, verspätete Lieferungen der Unterlieferanten, sowie Fälle höherer Gewalt kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.

6.4 Zeitverlängerungen infolge schlechter Witterungsverhältnisse und infolge hinderlicher Arbeitsvoraussetzungen bleiben auf den Fertigstellungstermin vorbehalten.

6.5 Extreme Witterungsverhältnisse berechtigen den Auftragnehmer, die Arbeiten zu unterbrechen.

6.6 Die Nichteinhaltung der Termine infolge der genannten Gründe gibt dem Auftraggeber weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch auf das Recht auf Schadenersatz.
 

7. Abnahme und Garantie

7.1 Nach Aufforderung zur Abnahme ist die Arbeit durch den Auftraggeber sofort abzunehmen, erfolgt innert 10 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme keine schriftliche Abnahme, so gilt die Leistung als abgenommen.

7.2 Bei grösseren Objekten erfolgt eine provisorische Bauabnahme, welche in einem Bauprotokoll festgehalten wird. (SIA-Norm 118, Art. 26).

7.3 Nach abgeschlossenem Glaseinsatz am Bau geht das Risiko auf Glasbruch und Beschädigungen, insbesondere der Oberflächen, auf den Auftraggeber über.

7.4 Unter Vorbehalt der vorgeschriebenen Wartung leisten wir die folgenden Garantien
Feste Bauelemente: 24 Monate

Beschläge, Rollen, Bolzen, usw. 12 Monate

7.5 Die Garantiefrist beginnt nach Abnahme der geschuldeten Leistung.  

7.6 Garantieverpflichtung: Unter Einhaltung der Betriebs- und Wartungsvorschriften durch den Auftraggeber verpflichtet sich die Duffy Bau GmbH, während der Garantiezeit Mängel, die nachweisbar auf schlechtes Material oder schlechte Ausführung zurückzuführen sind, auf eigene Kosten zu beheben. 

7.7 Der Garantieanspruch erlischt, wenn Mängel oder Funktionsstörungen auf ungenügende Wartung oder unsachgemässe Bedienung zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch erlischt ebenfalls, wenn Änderungen oder Eingriffe durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte vorgenommen wurden.

7.8 Die Garantie bezieht sich nicht auf Teile, die einem normalen Verschliess unterliegen.

7.9 Die Sicherheit besteht in einer Bank- oder Versicherungsgarantie.
 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für das Domizil der Duffy Bau GmbH zuständige Gericht. Es gilt das schweizerische Recht.
 

9. Spezielles

Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als ungültig erweisen, gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtmässig entspricht oder möglichst nahekommt. Die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben gültig.

 

Zürich. im Juli 2025

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